Umweltprüfung und Fachplanungen des Natur- und Umweltschutzes für Genehmigungsanträge und Bauleitplanung

Um Bauvorhaben realisieren zu können, müssen die Belange von Natur und Umwelt gemäß der umweltrelevanten Gesetzgebung untersucht und abgewogen werden.

So muss nach § 34 BNatSchG die FFH-Verträglichkeit für angrenzende FFH-Gebiete  sowie nach § 37 BNatSchG die Einhaltung des Artenschutzes geprüft werden, nach § 44 BNatSchG sind außerdem die Verbotstatbestände für besonders und streng geschützte Arten sowie europäische Vogelarten zu überprüfen. Die Umweltverträglichkeit ist nach UVPG § 3c vorab zu prüfen.

Dies betrifft zunächst alle Vorhaben, für die ein Planfeststellungsverfahren oder ein anderes Genehmigungsverfahren vorgeschrieben ist, wie z. B. Straßenbaumaßnahmen, Freileitungen, Kabeltrassen, Gasleitungen, Windkraftanlagen, Solarparks, Industrieanlagen, Deponien, Gewässerausbau, auch Renaturierungsplanungen an Fließgewässern. Im Rahmen der Bauleitplanung (B-Plan-Verfahren, Flächennutzungsplan-Änderungen) gehört dies zum Umweltbericht.

Mit unserem Team und langjährigen Kooperationspartnern sind wir erfahren im Lösen dieser komplexen Planungsaufgabe und können alle landschaftsplanerisch und naturschutzfachlich erforderlichen Leistungen zur Genehmigungsplanung in einer Hand anbieten. Dies reicht von der Standortsuche für Windkraftstandorte und Leitungstrassen, Windkraft-, Wasserkraft- und Solaranlagen, über die floristischen und faunistischen Erhebungen, das Erstellen von Gutachten (Landschaftsbild, Artenschutz, Vogelschlag etc.) bis zur Planung und Umsetzung von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

 

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

  • Umweltverträglichkeits- Vorprüfung oder -Prüfung [mehr]
  • Landschaftspflegerischer Begleit- und Ausführungsplanung [mehr]
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag [mehr]
  • FFH-Vorprüfung oder – Verträglichkeitsprüfung [mehr]
  • Kommunikation mit den Behörden [mehr]

 

Wir arbeiten für Ihr Vorhaben mit den technischen Planern, Gutachtern und den Behörden eng zusammen. Eine methodisch klare, nachvollziehbare und belastbare Bearbeitung der Fragestellungen erhöht dabei die Akzeptanz bei allen Akteuren.

 

Beispiel Windenergienutzung

Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels, der begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieträger und des beschlossenen Ausstiegs aus der Kernenergienutzung, kommt dem Ausbau der erneuerbaren Energien eine hohe Bedeutung zu. Die erneuerbaren Energien sollen bis 2020 einen Anteil von mindestens 35 Prozent an der Stromerzeugung einnehmen. Im Zentrum stehen dabei die Nutzungen der erneuerbaren Energien und eine verbesserte Energieeffizienz. Die Kommunen unterstützen mit Ihrer hoheitlichen Bauleitplanung die nachhaltige Energieversorgung im Interesse des Klima- und Umweltschutzes.

In Deutschland spielt u.a. die Windenergienutzung eine bedeutende Rolle. Mit dem Bau- und dem Betrieb von Windenergieanlagen sind zahlreiche Interessen betroffen und es gehen Konflikte einher, die unterschiedliche Akteure und Schutzgüter nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz betreffen können. In den meisten Fällen kommt es Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild und zu artenschutzrechtlichen Auswirkungen auf Fledermäuse und windkraftsensible Vogelarten.

 

 

 

 

 

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