Umweltverträglichkeitsuntersuchungen / Landschafts- pflegerische Begleit- und Ausführungsplanung / FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen

Um Bauvorhaben realisieren zu können, müssen die Belange von Natur und Umwelt beachtet und abgewogen werden. Wir arbeiten mit den technischen Planern und den Behörden eng zusammen, um Beeinträchtigungen und Konflikte im Vorfeld zu vermeiden, zu mindern und den Eingriff optimal auszugleichen.

Umweltverträglichkeitsuntersuchungen:
SCA PackagingIm Vorfeld größerer Bauvorhaben wie dem Bau von Windenergieparks, Straßenbauvorhaben, Ferienparks, Heizkraftwerke etc. müssen gemäß UVP-Gesetz als Bestandteil der Genehmigungsunterlagen umfangreiche Untersuchungen zu den voraussichtlichen Auswirkungen auf die Umwelt durchgeführt werden. Die Auswertung mit einem Geographischen Informationssystem (GIS) ermöglicht es durch Flächenverschneidung konfliktarme Bereiche zu ermitteln. Falls von dem geplanten Projekt FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete (EU-Natura-2000-Gebiete) betroffen sind, muss eine FFH-Verträglichkeitsprüfung auf dieser Planungsebene durchgeführt werden.
Erarbeitung der UVU zur Ortsumgehung Eschwege für das ASV Eschwege, 1998
Erarbeitung der UVU zum Bau des Heizkraftwerkes der SCA Packaging Containerboard Deutschland GmbH Witzenhausen, 2003/2004
Erarbeitung der UVU für ein Ersatzbrennstoffheizkraftwerk in Salzgitter, Scoping, Auftraggeber: Umwelttechnik und Ingenieure GmbH Hannover, 2004
Erarbeitung der UVU für ein Ersatzbrennstoffheizkraftwerk der MVV Solingen am Standort der Continental AG Korbach, Auftraggeber: Umwelttechnik und Ingenieure GmbH Hannover, 2006
UVU SCA - Biotopfunktion SCA Packaging Containerboard Deutschland GmbH, Witzenhausen

Landschaftspflegerische Begleit- und Ausführungsplanung:
Landschaftspflegerische Begleitpläne sind zum Beispiel für die Straßenbauverwaltung ein wichtiger Bestandteil der Genehmigungsunterlagen. So arbeiten wir seit unserer Gründung mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Eschwege langfristig und vertrauensvoll zusammen. Zur weiteren Umsetzung werden Ausführungspläne und Leistungsverzeichnisse erstellt.
Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP) zum Ausbau der B 249 in der Ortsdurchfahrt Eschwege 1. u. 2. Bauabschnitt
Landschaftspflegerischer Ausführungsplan (LAP) zur Ortsumfahrung Wanfried im Zuge der B 249, 2000/2001
Landschaftspflegerischer Ausführungsplan (LAP) zur Bundesautobahn BAB A4 Eisenach-Görlitz, Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 15, Bereich Frauenborner Bachbrücke bei Herleshausen, 2001

FFH-Verträglichkeitsuntersuchung / FFH-Voruntersuchung:
Im Zuge der Eingriffsregelung und bei Genehmigungsverfahren müssen Untersuchungen durchgeführt werden, um erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten durch das Vorhaben auszuschließen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 10.01.2006 müssen hierzu genaue Vorgaben beachtet werden. Unsere fachspezifischen Experten und Gutachter führen diese Untersuchungen für Sie parallel mit der landschaftspflegerischen Begleitplanung durch. Ebenso wird die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung integriert (siehe unten).
FFH-Voruntersuchnung zum Bau des Heizkraftwerkes der SCA, 2005
FFH-Voruntersuchung zum B-Plan (Umweltbericht) Nr. 11 „Gelstertal im Bereich der B 451" zur Ausweisung eines Industriegebietes in Witzenhausen, 2005
FFH-Voruntersuchung zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsplanung des EBS- Heizkraftwerkes der MVV Solingen am Standort der Continental AG, Korbach, für die FFH- Gebiete 4719-305 „Magerrasen bei Korbach und Dorfitter" und 4620-304 „Twiste mit Wilde, Watter und Aar", 2006

Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (SAP):
Auch außerhalb von Schutzgebieten sind Tier- und Pflanzenarten geschützt (§ 42 BNatSchG). Streng geschützt sind alle Arten des Anhang A der EG-Artenschutz- verordnung sowie die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie. Besonders geschützt sind zudem alle Arten des Anhang B der EG-ArtSchV sowie die Arten nach § 10 (2) Nr. 10,11 des BNatSchG. Wir führen für Ihre Vorhaben schnell und effizient eine artenschutzrechtliche Prüfung hinsichtlich der geschützten Arten nach den Vorgaben der jeweiligen Landesgesetzgebung durch, z.B. nach den Vorgaben der TMLNU und LANA in Thüringen.
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bau zweier Brückenbauwerke Dieterode (L 2023) und Rüstungen (L 2026) mit Ausbau der Straße im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung mit FFH-Verträglichkeitsprüfung.- Straßenbauamt Nordthüringen, 2007, in Bearbeitung





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