Naturschutz: Biotopverbund / Natura 2000

Biotopverbund / E+E-Vorhaben - Allgemeines
Der zunehmende Nutzungsdruck durch den Menschen hat nicht nur zu einer Reduzierung der Qualität von Lebensräumen, sondern auch zu deren Isolierung geführt. Für das Überleben von Tier- und Pflanzenarten wichtige Vernetzungs- beziehungen zwischen einzelnen Biotopen sind in vielen Teilen unseres Landes verloren gegangen.
Dieser Erkenntnis folgend hat der Gesetzgeber bei der Novellierung des Bundes- naturschutzgesetzes vom März 2002 eine bundesrechtliche Regelung zur Schaffung eines Biotopverbundes, der auf mindestens 10 % der Landesfläche zu realisieren ist, verabschiedet. Auch in der Fauna-Flora-Habitat- oder FFH-Richtlinie (FFH-Gebiete), die zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie (SPA-Gebiete) das europäische Naturschutzprojekt "NATURA 2000" bildet, wird die Herstellung eines kohärenten Netzes von Schutzgebieten gefordert.

   
E+E-Vorhaben - Starttermin Kalkmagerrasen Ringgau

Biotopverbund / E+E-Vorhaben - unsere Projekte
Seit Mai 2005 bearbeiten wir gemeinsam mit dem Bodenverband Werra-Meißner (AG), der Ingenieurgemeinschaft Witzenhausen (IGW) und der Universität Kassel das E+E-Vorhaben "Management von Biotopverbundflächen in Mittelgebirgslandschaften", das vom Bundesamt für Naturschutz gefördert wird. In der im Jahr 2006 abgeschlossenen Voruntersuchung war das Büro für Ingenieurbiologie und Landschaftsplanung für die Planung eines Biotopverbundsystem verantwortlich, das neben der Schaffung von Verbindungselementen zwischen naturbetonten, naturnahen und halbnatürlichen Ökosystemen auch die Verminderung der Lebensfeindlichkeit der diese Ökosysteme umgebenden Nutzflächen umfasst.
Zielsetzung des Projektes war es neben dem naturschutzfachlich begründeten Ansatz auch, eine energetische Verwertung der Aufwüchse der Flächen zu überprüfen. Mit dem Bodenverband zusammen soll eine Biogasanlage geplant und gebaut werden. Wirtschaftlichkeitsrechnungen sollten zeigen, ob die energetische Nutzung von Naturschutz- und Kompensationsflächen sowie von extensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen sich für die Landwirte rechnet und somit auch Gelder für die Landschaftspflege eingespart werden können.

Natura 2000 / Grunddatenerfassung - Allgemeines
Ziel der FFH-Richtlinie ist es, wildlebende Arten und ihre Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. FFH-Gebiete sind daher bedeutsame Flächen für die Planung und Entwicklung von Biotopverbundsystemen. Die Richtlinie soll dies durch die Schaffung eines europäischen Verbundsystems von Schutzgebieten erreichen, das unter dem Begriff Natura 2000 zusammengefasst wird und auch Schutzgebiete nach der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG von 1979 einschließt.

Natura 2000 / Grunddatenerfassung - Unsere Projekte
Das Büro für Ingenieurbiologie und Landschaftsplanung hat für verschiedene FFH-Gebiete im nordhessischen Raum die notwendige Grunddatenerfassung durchgeführt. Neben Offenland-Ökosystemen wie der Werraaue von Herleshausen wurden dabei auch Trocken- und Waldbiotope sowie teilweise bewaldete Auenflächen mit Stillgewässern kartiert und bewertet.
FFH-Gebiet 4926-303 "Werraaue von Herleshausen", Grunddatenerfassung, 2004
FFH-Gebiet 4926-302, "Iberg bei Markershausen", Grunddatenerfassung, 2004
FFH-Gebiet 4624-303, "Freudenthal bei Witzenhausen", Grunddatenerfassung, 2005

Das BIL-Büro bietet die notwendige interdisziplinäre Arbeit von Zoologen und Botanikern aus einer Hand.





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