Landschaftsplanung |
| Die gesetzlich geforderten Landschaftspläne stellen für die Gemeinden und Städte eine wesentliche Planungsgrundlage dar. Gemeindliche Vorhaben können durch die im Planungsprozess schon erfolgte Vorabstimmung mit den Behörden zügig umgesetzt werden.
Beispiel: Die Stadt Homberg benötigt eine Standortanalyse für die Nutzung der Windenergie für ihr gesamtes Gemeindegebiet: Aus dem Landschaftsplan sind alle erforderlichen Daten über den Naturraum, rechtliche Bindungen und die Bewertungen des Landschaftsbildes und des Biotoppotentials sofort verfügbar. Im Arbeitskreis Landschaftsplan wurde das Problem schon mit Behörden und Verbänden vorab diskutiert. Dies beschleunigt die Planung und verringert die Kosten für die Stadt. |
| Erstellung der Landschaftspläne für die Städte und Gemeinden Homberg/Efze (1998), Körle, Oberaula, Ottrau, Schwarzenborn, Knüllwald (jeweils 2000), Neukirchen (2001), Fritzlar (2004), Bad Sooden Allendorf (2005) |
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| Landschaftsplan der Stadt Fritzlar | Maßnahmenplan |

