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Bereits im März 2005, also ca. sieben Monate nach Fertigstellung der Rechen repräsentierten diese sich als flach überströmte, sowohl im Interstitial als auch für die Fischfauna leicht überwindbare Schwellen (s. Bild 2). Dieser Zustand wurde - nur leicht verändert durch die Dynamik des Gewässers - im Jahr 2006 durchgehend beibehalten; es erfolgte keine Freispülung der Rechen. |
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Variationsmöglichkeiten
Im vorliegenden Fall wurden die Rechen geradlinig quer zur Fließrichtung des Gewässers eingebaut. Durch davon abweichende Formgebungen der Rechen können sehr unterschiedliche, auf das Gewässer abgestimmte Rechen hergestellt werden. So können zum Schutz der Ufer in Strömungsrichtung nach oben gebogene Rechen eingebaut werden. Ein mäandrierendes Niedrig- oder Mittelwasserbett kann durch Halbrechen erzeugt werden. Unregelmäßig geformte Rechen können vielfältige Strömungsbilder und damit Kleinlebensräume erzeugen. |
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Literatur
BEGEMANN & SCHIECHTL, 1986: Ingenieurbiologie. Handbuch zum naturnahen Wasser- und Erdbau.- Wiesbaden, Berlin, Bauverlag, 216 S. |
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Hydromorphologische Entwicklung eines renaturierten Fließgewässers am Beispiel des Wilhelmshäuser Baches.
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- Planung: Werner Haaß, Büro f. Ing.-biol. u. Landschaftsplanung, 2004 - Auftraggeber: Stadt Witzenhausen, 2004
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In Bearbeitung
Umweltverträglichkeitsuntersuchung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren - Verfahrensablauf und Anforderungen -
am Beispiel des EBS-Heizkraftwerks der MVV Energiedienstleistungen GmbH IS West in Solingen am Standort der Continental AG in Korbach.
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- Gutachterin: Dr. Ing. Margit Kahlert, Büro für Ingenieurbiologie und Landschaftsplanung (BIL) Witzenhausen - Auftraggeber: u&i - umwelttechnik und ingenieure GmbH, als Generalunternehmer für Planung und UVU
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Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) hat die Aufgabe als neutrales Gutachten alle Aspekte des geplanten Vorhabens darzustellen. Sie dient der Genehmigungsbehörde als Abwägungsgrundlage und der Öffentlichkeit zur Information über die Auswirkungen des Vorhabens auf Mensch und Umwelt.
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Das Projekt wird genau dargestellt und die angewandten technischen Verfahren erläutert. |
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Alle vom Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren wie Lärm und Schadstoffkonzentrationen werden in ihrer Qualität und Quantität dargestellt. |
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Es erfolgt ein Vergleich der prognostizierten Konzentrationen mit anerkannten Grenz- und Vorsorgewerten |
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Die Empfindlichkeit aller Schutzgüter gegenüber den Wirkfaktoren wird erfasst und dargestellt. |
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Mögliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter (Mensch, Klima/Luft, Wasser, Boden, Landschaftsbild) werden dargestellt, Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen sowie verschiedene Planungsvarianten verglichen. |
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Diese umfassende Analyse des Vorhabens durch die UVU wird für eine sachliche und transparente Öffentlichkeitsarbeit genutzt.
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1. Rechtliche Rahmenbedingungen
UVP-Gesetz, UVPVwV
Für den Bau von großen Anlagen wie z.B. Müllverbrennungsanlagen oder Windparks ist gemäß UVP-Gesetz Anhang 1 in Verbindung mit § 1 (1a) der 9. BImSchV die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbstständiger Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsunterlagen notwendig. Die Untersuchungen und Bewertungen werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits- prüfung (UVPVwV) und allgemein anerkannter Normen sowie fachgesetzlicher Maßstäbe durchgeführt.
Maßgeblich sind ebenso die Bestimmungen der Bodenschutzverordnung wie die Grenzwerte der TA Luft und der 22.BIMSchV.
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FFH-Verträglichkeitsprüfung, EuGH-Urteil
Projekte sind gemäß § 34 BNatSchG vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebiets zu überprüfen. Ergibt eine Verträglichkeitsvorprüfung, dass das Projekt möglicherweise zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann, erfolgt die FFH-Verträglich- keitsprüfung mit vertiefenden Untersuchungen. Dabei werden bei der Erheblichkeitsprüfung Vermeidungsmaßnahmen mit berücksichtigt. Die Vorgaben des EuGH-Urteils C-98/03 von 10. Januar 2006 sind zu beachten. |
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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Auch außerhalb von Schutzgebieten sind Tier- und Pflanzenarten geschützt (§ 42 BNatSchG). Streng geschützt sind alle Arten des Anhang A der EG-Artenschutzverordnung sowie die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie. Besonders geschützt sind zudem alle Arten des Anhang B der EG-ArtSchV sowie die Arten nach § 10 (2) Nr. 10, 11 des BNatSchG. Die Beeinflussung dieser Arten muss nach den Vorgaben der jeweiligen Landesgesetzgebung geprüft werden.
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BauGB
Das Vorhaben muss innerhalb eines genehmigten B-Plans durchgeführt werden, in dessen Umweltprüfung die immissionsschutzrechtlichen Belange und insbesondere die schalltechnischen Anforderungen und der Ausgleich schon vorab geprüft bzw. festgelegt wurden. |
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Prozessteuerung:
Die UVU hat steuernde und koordinierende Funktion, da sie als interdisziplinäres Fachgutachten die notwendigen Sondergutachten wie z.B. zum Klima, zur Hydrogeologie des Standortes oder humantoxikologische Gutachten festlegt, den Untersuchungsrahmen mit den Fachbehörden abspricht und die Fachgutachter bestellt und koordiniert. Sie wertet die einzelnen Fachgutachten - Immissionsprognose, Schallgutachten, Baugrundgutachten, Brandgutachten sowie die Sondergutachten - inhaltlich aus, um die Auswirkungen des Projektes auf die Schutzgüter abzuleiten.
Die Gutacher der UVU kartieren vor Ort und sammeln Informationen bei engagierten Bürgern mit fachspezifischer Ortskenntnis, um die örtlichen Gegebenheiten genau kennen zu lernen. So werden alle empfindlichen Bereiche erkannt und kritische Punkte frühzeitig angesprochen. Die Ergebnisse der Fachgutachten werden mit dem Auftraggeber, den technischen Planern und den Behörden besprochen und eventuell notwendige Änderungen in die Planung eingearbeitet.
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Öffentlichkeitsarbeit:
Es ist sinnvoll im Laufe des Planungsprozesses die Öffentlichkeit über den fortschreitenden Erkenntnisstand zu informieren, da oft mit Widerständen zu rechnen ist. Ängsten und Bedenken der Bürger kann durch eine sachliche, transparente und gut strukturierte Informationsarbeit begegnet werden. Bei Bürgerveranstaltungen, die mit der Stadt und dem Auftraggeber konzipiert werden, können die Fachgutachter und Planer gezielt informieren und Fragen beantworten. Konzepte hierzu können sich an die Verfahren des Nachbarschaftsdialogs (Ergebnisbroschüre "Betriebe und ihre Nachbarn: Vertrauen aufbauen - Konflikte lösen) anlehnen. |
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Beteiligung der Fachbehörden und der Öffentlichkeit:
Die vollständigen Genehmigungsunterlagen mit allen Fachgutachten werden einen Monat öffentlich ausgelegt. Die Fachbehörden werden im Verfahren beteiligt und geben ihre Stellungnahme ab. Nachforderungen der Fachbehörden werden eingearbeitet.
Im Rahmen des Erörterungstermins werden die Stellungnahmen und Einwendungen der Bürger mit den Beteiligten besprochen. |
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Entscheidung:
Der Genehmigungsbescheid evt. mit bestimmten Auflagen der Behörde erfolgt in der Regel 6 bis 7 Monate nach Vollständigkeit im förmlichen Verfahren. |
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Projektanalyse Raumanalyse Darstellung der Wirkfaktoren Wirkungsprognose
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Dreizähniges Knabenkraut (Orchis tridentata) |
Die MVV plant am Standort der Continental AG die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Verbrennung von nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfällen für die Erzeugung von Dampf und Strom mit einer Durchsatzleistung von ca. 75.500 Tonnen pro Jahr bei einer Feuerungswärmeleistung von ca. 36 MW.
In einer flächendeckenden Bestandserfassung werden die wesentlichen Wert- und Funktionselemente für jedes Schutzgut erfasst und bewertet (siehe Anlage 1):
Die Immissionsprognose zeigt auf, welche Wirkfaktoren durch die Immission von Schadstoffen und deren Verteilung auftreten. Zur Beurteilung sind die Immissionsgrenzwerte und Irrelevanzkriterien der TA Luft heranzuziehen. In der TA Luft 2002 sind die Grenzwerte der EU-Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27.9.1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität (Amtsblatt EG L 296 S. 55) sowie der Tochter-Richtlinien in Deutsches Recht übernommen worden.
Nach Nummer 4.1 der TA Luft kann die Ermittlung der Immissionskenngrößen, d.h. der Vorbelastung und der Gesamtbelastung entfallen bei:
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geringen Emissionsmassenströmen (Bagatellmassenströme), |
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einer geringen Vorbelastung oder |
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wenn die Irrelevanzkriterien der TA Luft durch die Zusatzbelastung nicht überschritten werden |
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| Korbach: Die Kuhbachaue ist als Kaltluftentstehungsgebiet für den lufthygienischen Austausch für die Stadt wichtig |
Im Schall- und Geruchsgutachten wird die Einhaltung der Immissionsrichtwerte und Irrelevanzwerte für Immissionsorte der TA Lärm sowie der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) kontrolliert.
Die Wirkprognose verknüpft die Wirkfaktoren in ihrer Intensität und quantitativen Verteilung im Raum (Wirkzonen) mit den erfassten Empfindlichkeiten und der Bedeutung der Schutzgüter und bewertet die zu erwartenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Bewertungskriterien sind neben den Grenzwerten der Fachgesetzgebung (TA Luft, UVPVwV) auch die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen und Orientierungswerte bestimmter Fachbehörden (z.B. UBA). Sie beinhaltet auch die Darstellung von Vermeidungsmaßnahmen und technische Lösungen. Es wird unterschieden zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen.
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z.B. Standort Korbach:
FFH-Vorprüfung: Lage der empfindlichen Magerrasen in der Wirkzone mit geringen Immissionsraten weit unterhalb der Irrelevanzgrenze, geringe errechnete Deposition von Nitrat, daher konnten Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.
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z.B. Standort Korbach:
Lage im Trinkwasserschutzgebiet, klüftiger Untergrund, geringe Puffer- und Filterkapazität des Grundwasserleiters, Beeinträchtigungen sind nicht auszuschließen. Technische Lösung durch doppelwandige, leckageüberwachte Abdichtung des Baukörpers sowie besondere Gründungsverfahren.
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z.B. Standort Korbach:
Inversionswetterlage mit Kaltluftansammlungen und mangelndem Luftaustausch (Sperrschicht) bis in maximal 40 m Höhe (Gutachten Deutscher Wetterdienst). Aufgrund der Höhe des Schornsteins von 68 m ist nicht mit der Anreicherung von Schadstoffen bei Inversionswetterlagen in den unteren Luftschichten zu rechnen, die zu einer Gefährdung der Bevölkerung führen könnten.
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4. Karten der UVU
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| Karte 1: Mensch |
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| Karte 2: Realnutzung und Biotoptypen |
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| Karte 3.1: Pflanzen und Tiere (Funktionsräume, Bewertung) |
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| Karte 3.2: Schutzgebiete Natur und Landschaft, Kultur- und Sachgüter |
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| Karte 4.1: Boden (Bodentypen) |
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| Karte 4.2: Boden (Bewertung) |
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| Karte 5: Wasser |
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| Karte 6: Klima |
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| Karte 7: Landschaftsbild |
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| Karte 8: Wirkzonen Schutzgut Mensch Schwebstaub PM-10 und NO2 |
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| Karte 9: Wirkzonen Schutzgut Vegetation, NO2 |
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| Karte 10: Wirkzonen Schutzgut Boden, Deposition Cd |
Anlage: Funktion, Erfassungskriterien und Bewertungskriterien der Schutzgüter
| Schutzgut |
Schutzgutfunktion |
Erfassungskriterien |
Bewertungskriterien |
| Mensch |
Wohn-u. Wohnumfeldfunktion, Erholungsfunktion |
Art der baulichen Nutzung, Landschaftsbild (siehe Schutzgut Landschaftsbild) |
Bedeutung als überregion. Erholungsgebiet, Bedeutung als Naherholungsgebiet, Bedeutung als Luftkurort (Gesundheit) |
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| Kultur und Sachgüter |
regionale Identität |
bedeut. Bauwerke, Denkmalschutz |
kulturhistor. Bedeutung |
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| Pflanzen und Tiere |
Biotopfunktion |
Biotope u. Biotopkomplexe, geschützte Pflanzenarten |
Strukturvielfalt / Naturnähe |
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| Pflanzen und Tiere |
Habitatfunktion |
FFH-Gebiete: Lebensraumtypen, Anhang II-Arten NSG (Schutzziel, seltene Arten), LSG |
Funktion als Refugium seltener Arten |
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| Boden |
Filter- u. Pufferfunktion |
Bodentypen Deposition von Schadstoffen NOx |
Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffakkumulation, Bdeutung für Schadstoffrückhaltung (Nitratrückhaltevermögen) |
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| Wasser |
Grundwasser, Grundwasserdargebot (Trinkwasser), Funktion f. d. Wasserhaushalt |
Grundwasserleiter, Landschaftsraumtyp, Grundwasserflurabstände u. Deckschichten |
Grundwasserqualität, Grundwasserergiebigkeit, Empfindlichkeit gegenüber Verschmutzungen |
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Oberflächengewässer, Retention, Biot. Lebensraumfunktion, Selbstreinigungsfunktion |
Strukturgüte, Saprobienindex (organ. Belastung), Überschwemmungsgebiet |
Strukturgütekl., Gewässergütekl., Naturnähe Selbstreinigungskraft |
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| Klima/Luft |
lufthyg. Ausgleichsfunktion, klimat. Ausgleichsfunktion |
Regionalklima, Geländeklima, Kaltluftsammelgebiete, Kaltluftabfluss |
Bedeutung f. d. Luftaustausch, Bedeutung f. d. Verteilung von Schadstoffen |
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| Landschaftsbild |
Erholungsfunktion |
Landschaftsbildeinheiten, Landschaftsbild, prägende Strukturelemente, Geländemorphologie/Relief, Flächennutzung |
Vielfalt, Eigenart, Weiträumigkeit der Sichtbeziehungen |
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| Vorbelastung der Schutzgüter |
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Luft- u. Wasserschadstoffe, Altlasten, Bebauung |
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