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Einbau von Sohlrechen zur Stabilisierung und Anhebung der Sohle eines erodierten Mittelgebirgsbaches 2. Ordnung.
Entwicklung eines renaturierten Fließgewässers am Beispiel des Wilhelmshäuser Baches bei Witzenhausen.
Umweltverträglichkeitsuntersuchung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren -Verfahrensablauf und Anforderungen- am Beispiel des EBS-Heizkraftwerkes der MVV Industrial Solutions West GmbH in Solingen am Standort der Continental AG in Korbach.



Einbau von Sohlrechen zur Stabilisierung und Anhebung der Sohle eines erodierten Mittelgebirgsbaches 2. Ordnung.
- Planung: Werner Haaß, Büro f. Ing.-biol. u. Landschaftsplanung, 2004
- Auftraggeber: Magistrat der Stadt Spangenberg, 2004

Einleitung
Fast alle Fließgewässer haben von Natur aus ein flaches Bett. Ausbaumaßnahmen und eine teilweise schon Jahrhunderte andauernde stetige Gewässerunterhaltung haben jedoch dazu geführt, dass das Gewässerbett zahlreicher Fließgewässer unnatürlich tief geworden ist. Die Ablagerung von Totholz, die eine Stabilisierung und Wiederanhebung der Gewässersohle durch Breitenerosion und Verlagerung eines Fließgewässerbettes initiieren kann, und die Breitenerosion selbst als der natürliche Gegenspieler der Tiefenerosion wurden in der Vergangenheit durch Unterhaltungsmaßnahmen weitgehend ausgeschaltet.

Baumaßnahmen zur Stabilisierung und Wiederanhebung der Sohle eines Fließgewässers sind insbesondere in der landwirtschaftlichen Flur oder in Waldgebieten oft mit erheblichen Kosten und mit Eingriffen in den Lebensraum Fließgewässer und Aue verbunden. Zum Einbau von Grundschwellen aus Steinschüttungen oder flächendeckenden Steinschüttungen müssen die Gewässerufer oder gar das Gewässer selbst mit schweren Baugeräten befahren werden. Durch die Einrichtung von Bau- straßen kommt es zudem oft zu erheblichen Flurschäden im Auen- und Uferbereich der Gewässer.

Um derartige Schäden zu vermeiden, wurde in einem Projekt zur Renaturierung der Pfieffe, einem Fließgewässer zweiter Ordnung mit einer Sohlbreite von etwa 5 bis 7 m, in der Stadt Spangenberg (Nordhessen) nach einer alternativen Möglichkeit zur Stabilisierung und Anhebung der Gewässersohle und damit auch des Wasserspiegels gesucht. Zielsetzung war es, zur Reaktivierung der natürlichen Auenfunktionen in einem kurzen Fließabschnitt eine frühzeitigere Ausuferung von Hochwässern in die Auenflächen hinein aus dem bis zu etwa 2,0 m tiefen Flussbett zu erreichen. Die Baumaßnahme sollte - insbesondere im Vergleich zu den im naturnahen Wasserbau häufigen Sohlsicherungen mit Hilfe von Steinschüttungen - möglichst kostengünstig sein. Flurschäden durch die Herstellung von Baustraßen oder das Befahren der als Grünland genutzten, zum Teil feuchten Auenwiesen sollten vermieden werden.


Sohlstabilisierung und Anhebung der Sohle durch Sohlrechen

Um die genannten Zielvorgaben zu erreichen, wurden im Jahr 2004 innerhalb eines etwa 50 bis 60 m langen Fließabschnittes der Pfieffe insgesamt 5 "Sohlrechen" eingebaut. Schon BEGEMANN & SCHIECHTL (1986) verweisen auf derartige Rechen als einfachste Bauelemente zur Herstellung einfacher Sohlstufen. Sie beschreiben die Rechen als Querreihe von Stahlnägeln mit etwa 20 mm Durchmesser und 80 bis 100 cm Länge, die mit einem Abstand, der etwa 5 cm geringer ist als die größte Korngröße des Geschiebes, quer oder schräg zur Fließrichtung in die Sohle eingebaut werden und zum Teil aus der Sohle herausragen. Hinter diesen Rechen sollen grobe Geschiebesteine hängen bleiben, die wiederum kleines Gestein aufhalten bis zum Sand und Kies.

Im Rahmen der Baumaßnahme an der Pfieffe wurde die Korngröße des Geschiebes abweichend von diesem Verfahren bei der Herstellung der Sohlrechen nicht berücksichtigt. Vielmehr wurde davon ausgegangen, dass die Funktion des Geschiebes in diesem Gewässer, dass in weiten Bereichen einen Bestand an alten Ufergehölzen aufweist, schnell und umfassend von im Gewässer verdrifteten Totholz übernommen werden kann. Als Material wurden einfache Betonstabstähle mit einem Durchmesser von 16 mm und einer Länge von 2,0 m verwendet, die in einem Abstand von etwa 40 bis 50 cm in die Sohle eingeschlagen wurden.

Zielsetzung der Maßnahme war eine Anhebung der Sohle um bis zu etwa 60 cm. Beim Einbau eines einzelnen Rechens mit dieser Höhe über der bestehenden Sohle bestünde jedoch die Gefahr, dass sich ein ebenso hoher abrupter Sohlabsturz entwickelt, der für die Fischfauna und Makrozoobenthos- organismen nicht oder nur eingeschränkt überwindbar ist. Aufgrund dessen wurden mehrere Sohlrechen mit einem Abstand von etwa 8 bis 10 m in Fließrichtung mit einer abgestuften Höhe über der Sohle eingebaut. Der untere und der obere Sohlrechen wurde mit einer Höhe von etwa 0,20 m über der Sohle eingebaut, die nach innen sich anschließenden Rechen mit einer Höhe von etwa 0,40 m und der mittlere Rechen mit einer Höhe von etwa 0,50 bis 0,60 m. Auf diese Weise sollte die eigendynamische Entstehung einer für die gesamte Fließgewässerfauna überwindbaren naturnahen Sohlrampe (Riegelrampe) iniitiert werden. Seitlich wurden die Rechen in die Uferböschungen eingebunden, um die Entstehung von Umläufen durch eine Seitenerosion und damit auch eine Tiefenerosion im Bereich der Umläufe zu vermeiden.


Baukosten

Die Baukosten für den Einbau der insgesamt fünf Rechen lag bei 900,00 Euro zusätzlich der Mehrwertssteuer. Hinzu zu rechnen sind in der Regel geringe Kosten für die Baustelleneinrichtung, die jedoch erheblich unter den Kosten für Baumaßnahmen an Gewässern liegen dürften, die den Einsatz von Baumaschinen erforderlich machen.


Entwicklung/Erfolgskontrolle

Die Sohlrechen wurden im August 2004 fertiggestellt. Im September 2004 waren erste Ablagerungen von Totholz festzustellen (s. nachfolgendes Bild); die einzelnen Stäbe ragten jedoch noch relativ weit aus der Sohle hervor.





Bereits im März 2005, also ca. sieben Monate nach Fertigstellung der Rechen repräsentierten diese sich als flach überströmte, sowohl im Interstitial als auch für die Fischfauna leicht überwindbare Schwellen (s. Bild 2). Dieser Zustand wurde - nur leicht verändert durch die Dynamik des Gewässers - im Jahr 2006 durchgehend beibehalten; es erfolgte keine Freispülung der Rechen.



Variationsmöglichkeiten

Im vorliegenden Fall wurden die Rechen geradlinig quer zur Fließrichtung des Gewässers eingebaut. Durch davon abweichende Formgebungen der Rechen können sehr unterschiedliche, auf das Gewässer abgestimmte Rechen hergestellt werden. So können zum Schutz der Ufer in Strömungsrichtung nach oben gebogene Rechen eingebaut werden. Ein mäandrierendes Niedrig- oder Mittelwasserbett kann durch Halbrechen erzeugt werden. Unregelmäßig geformte Rechen können vielfältige Strömungsbilder und damit Kleinlebensräume erzeugen.


Literatur

BEGEMANN & SCHIECHTL, 1986: Ingenieurbiologie. Handbuch zum naturnahen Wasser- und Erdbau.- Wiesbaden, Berlin, Bauverlag, 216 S.




Hydromorphologische Entwicklung eines renaturierten Fließgewässers am Beispiel des Wilhelmshäuser Baches.
- Planung: Werner Haaß, Büro f. Ing.-biol. u. Landschaftsplanung, 2004
- Auftraggeber: Stadt Witzenhausen, 2004

In Bearbeitung






Umweltverträglichkeitsuntersuchung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren - Verfahrensablauf und Anforderungen - am Beispiel des EBS-Heizkraftwerks der MVV Energiedienstleistungen GmbH IS West in Solingen am Standort der Continental AG in Korbach.
- Gutachterin: Dr. Ing. Margit Kahlert, Büro für Ingenieurbiologie und Landschaftsplanung (BIL) Witzenhausen
- Auftraggeber: u&i - umwelttechnik und ingenieure GmbH, als Generalunternehmer für Planung und UVU


Die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) hat die Aufgabe als neutrales Gutachten alle Aspekte des geplanten Vorhabens darzustellen. Sie dient der Genehmigungsbehörde als Abwägungsgrundlage und der Öffentlichkeit zur Information über die Auswirkungen des Vorhabens auf Mensch und Umwelt.

Das Projekt wird genau dargestellt und die angewandten technischen Verfahren erläutert.
Alle vom Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren wie Lärm und Schadstoffkonzentrationen werden in ihrer Qualität und Quantität dargestellt.
Es erfolgt ein Vergleich der prognostizierten Konzentrationen mit anerkannten Grenz- und Vorsorgewerten
Die Empfindlichkeit aller Schutzgüter gegenüber den Wirkfaktoren wird erfasst und dargestellt.
Mögliche Beeinträchtigungen der Schutzgüter (Mensch, Klima/Luft, Wasser, Boden, Landschaftsbild) werden dargestellt, Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen sowie verschiedene Planungsvarianten verglichen.
Diese umfassende Analyse des Vorhabens durch die UVU wird für eine sachliche und transparente Öffentlichkeitsarbeit genutzt.



1. Rechtliche Rahmenbedingungen

UVP-Gesetz, UVPVwV

Für den Bau von großen Anlagen wie z.B. Müllverbrennungsanlagen oder Windparks ist gemäß UVP-Gesetz Anhang 1 in Verbindung mit § 1 (1a) der 9. BImSchV die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbstständiger Teil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsunterlagen notwendig. Die Untersuchungen und Bewertungen werden auf der Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits- prüfung (UVPVwV) und allgemein anerkannter Normen sowie fachgesetzlicher Maßstäbe durchgeführt. Maßgeblich sind ebenso die Bestimmungen der Bodenschutzverordnung wie die Grenzwerte der TA Luft und der 22.BIMSchV.


FFH-Verträglichkeitsprüfung, EuGH-Urteil

Projekte sind gemäß § 34 BNatSchG vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebiets zu überprüfen. Ergibt eine Verträglichkeitsvorprüfung, dass das Projekt möglicherweise zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann, erfolgt die FFH-Verträglich- keitsprüfung mit vertiefenden Untersuchungen. Dabei werden bei der Erheblichkeitsprüfung Vermeidungsmaßnahmen mit berücksichtigt. Die Vorgaben des EuGH-Urteils C-98/03 von 10. Januar 2006 sind zu beachten.


Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Auch außerhalb von Schutzgebieten sind Tier- und Pflanzenarten geschützt (§ 42 BNatSchG). Streng geschützt sind alle Arten des Anhang A der EG-Artenschutzverordnung sowie die Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie. Besonders geschützt sind zudem alle Arten des Anhang B der EG-ArtSchV sowie die Arten nach § 10 (2) Nr. 10, 11 des BNatSchG. Die Beeinflussung dieser Arten muss nach den Vorgaben der jeweiligen Landesgesetzgebung geprüft werden.


BauGB

Das Vorhaben muss innerhalb eines genehmigten B-Plans durchgeführt werden, in dessen Umweltprüfung die immissionsschutzrechtlichen Belange und insbesondere die schalltechnischen Anforderungen und der Ausgleich schon vorab geprüft bzw. festgelegt wurden.



2. Verfahrensablauf


Prozessteuerung:

Die UVU hat steuernde und koordinierende Funktion, da sie als interdisziplinäres Fachgutachten die notwendigen Sondergutachten wie z.B. zum Klima, zur Hydrogeologie des Standortes oder humantoxikologische Gutachten festlegt, den Untersuchungsrahmen mit den Fachbehörden abspricht und die Fachgutachter bestellt und koordiniert. Sie wertet die einzelnen Fachgutachten - Immissionsprognose, Schallgutachten, Baugrundgutachten, Brandgutachten sowie die Sondergutachten - inhaltlich aus, um die Auswirkungen des Projektes auf die Schutzgüter abzuleiten. Die Gutacher der UVU kartieren vor Ort und sammeln Informationen bei engagierten Bürgern mit fachspezifischer Ortskenntnis, um die örtlichen Gegebenheiten genau kennen zu lernen. So werden alle empfindlichen Bereiche erkannt und kritische Punkte frühzeitig angesprochen. Die Ergebnisse der Fachgutachten werden mit dem Auftraggeber, den technischen Planern und den Behörden besprochen und eventuell notwendige Änderungen in die Planung eingearbeitet.


Öffentlichkeitsarbeit:

Es ist sinnvoll im Laufe des Planungsprozesses die Öffentlichkeit über den fortschreitenden Erkenntnisstand zu informieren, da oft mit Widerständen zu rechnen ist. Ängsten und Bedenken der Bürger kann durch eine sachliche, transparente und gut strukturierte Informationsarbeit begegnet werden. Bei Bürgerveranstaltungen, die mit der Stadt und dem Auftraggeber konzipiert werden, können die Fachgutachter und Planer gezielt informieren und Fragen beantworten. Konzepte hierzu können sich an die Verfahren des Nachbarschaftsdialogs (Ergebnisbroschüre "Betriebe und ihre Nachbarn: Vertrauen aufbauen - Konflikte lösen) anlehnen.


Beteiligung der Fachbehörden und der Öffentlichkeit:

Die vollständigen Genehmigungsunterlagen mit allen Fachgutachten werden einen Monat öffentlich ausgelegt. Die Fachbehörden werden im Verfahren beteiligt und geben ihre Stellungnahme ab. Nachforderungen der Fachbehörden werden eingearbeitet. Im Rahmen des Erörterungstermins werden die Stellungnahmen und Einwendungen der Bürger mit den Beteiligten besprochen.


Entscheidung:

Der Genehmigungsbescheid evt. mit bestimmten Auflagen der Behörde erfolgt in der Regel 6 bis 7 Monate nach Vollständigkeit im förmlichen Verfahren.



3. Inhalt der UVU


Projektanalyse
Raumanalyse
Darstellung der Wirkfaktoren
Wirkungsprognose



Dreizähniges Knabenkraut (Orchis tridentata)


Die MVV plant am Standort der Continental AG die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Verbrennung von nicht besonders überwachungsbedürftigen Abfällen für die Erzeugung von Dampf und Strom mit einer Durchsatzleistung von ca. 75.500 Tonnen pro Jahr bei einer Feuerungswärmeleistung von ca. 36 MW.

In einer flächendeckenden Bestandserfassung werden die wesentlichen Wert- und Funktionselemente für jedes Schutzgut erfasst und bewertet (siehe Anlage 1):

Die Immissionsprognose zeigt auf, welche Wirkfaktoren durch die Immission von Schadstoffen und deren Verteilung auftreten. Zur Beurteilung sind die Immissionsgrenzwerte und Irrelevanzkriterien der TA Luft heranzuziehen. In der TA Luft 2002 sind die Grenzwerte der EU-Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27.9.1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität (Amtsblatt EG L 296 S. 55) sowie der Tochter-Richtlinien in Deutsches Recht übernommen worden.

Nach Nummer 4.1 der TA Luft kann die Ermittlung der Immissionskenngrößen, d.h. der Vorbelastung und der Gesamtbelastung entfallen bei:
geringen Emissionsmassenströmen (Bagatellmassenströme),
einer geringen Vorbelastung oder
wenn die Irrelevanzkriterien der TA Luft durch die Zusatzbelastung nicht überschritten werden


Korbach: Die Kuhbachaue ist als Kaltluftentstehungsgebiet für den lufthygienischen Austausch für die Stadt wichtig


Im Schall- und Geruchsgutachten wird die Einhaltung der Immissionsrichtwerte und Irrelevanzwerte für Immissionsorte der TA Lärm sowie der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) kontrolliert.

Die Wirkprognose verknüpft die Wirkfaktoren in ihrer Intensität und quantitativen Verteilung im Raum (Wirkzonen) mit den erfassten Empfindlichkeiten und der Bedeutung der Schutzgüter und bewertet die zu erwartenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. Bewertungskriterien sind neben den Grenzwerten der Fachgesetzgebung (TA Luft, UVPVwV) auch die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen und Orientierungswerte bestimmter Fachbehörden (z.B. UBA). Sie beinhaltet auch die Darstellung von Vermeidungsmaßnahmen und technische Lösungen. Es wird unterschieden zwischen bau-, anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen.

z.B. Standort Korbach:
FFH-Vorprüfung: Lage der empfindlichen Magerrasen in der Wirkzone mit geringen Immissionsraten weit unterhalb der Irrelevanzgrenze, geringe errechnete Deposition von Nitrat, daher konnten Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden.
z.B. Standort Korbach:
Lage im Trinkwasserschutzgebiet, klüftiger Untergrund, geringe Puffer- und Filterkapazität des Grundwasserleiters, Beeinträchtigungen sind nicht auszuschließen. Technische Lösung durch doppelwandige, leckageüberwachte Abdichtung des Baukörpers sowie besondere Gründungsverfahren.
z.B. Standort Korbach:
Inversionswetterlage mit Kaltluftansammlungen und mangelndem Luftaustausch (Sperrschicht) bis in maximal 40 m Höhe (Gutachten Deutscher Wetterdienst). Aufgrund der Höhe des Schornsteins von 68 m ist nicht mit der Anreicherung von Schadstoffen bei Inversionswetterlagen in den unteren Luftschichten zu rechnen, die zu einer Gefährdung der Bevölkerung führen könnten.



4. Karten der UVU
Karte 1: Mensch
Karte 2: Realnutzung und Biotoptypen
Karte 3.1: Pflanzen und Tiere (Funktionsräume, Bewertung)
Karte 3.2: Schutzgebiete Natur und Landschaft, Kultur- und Sachgüter
Karte 4.1: Boden (Bodentypen)
Karte 4.2: Boden (Bewertung)
Karte 5: Wasser
Karte 6: Klima
Karte 7: Landschaftsbild
Karte 8: Wirkzonen Schutzgut Mensch Schwebstaub PM-10 und NO2
Karte 9: Wirkzonen Schutzgut Vegetation, NO2
Karte 10: Wirkzonen Schutzgut Boden, Deposition Cd





Anlage: Funktion, Erfassungskriterien und Bewertungskriterien der Schutzgüter
Schutzgut Schutzgutfunktion Erfassungskriterien Bewertungskriterien
Mensch Wohn-u. Wohnumfeldfunktion, Erholungsfunktion Art der baulichen Nutzung, Landschaftsbild (siehe Schutzgut Landschaftsbild) Bedeutung als überregion. Erholungsgebiet, Bedeutung als Naherholungsgebiet, Bedeutung als Luftkurort (Gesundheit)
Kultur und Sachgüter regionale Identität bedeut. Bauwerke, Denkmalschutz kulturhistor. Bedeutung
Pflanzen und Tiere Biotopfunktion Biotope u. Biotopkomplexe, geschützte Pflanzenarten Strukturvielfalt / Naturnähe
Pflanzen und Tiere Habitatfunktion FFH-Gebiete: Lebensraumtypen, Anhang II-Arten NSG (Schutzziel, seltene Arten), LSG Funktion als Refugium seltener Arten
Boden Filter- u. Pufferfunktion Bodentypen Deposition von Schadstoffen NOx Empfindlichkeit gegenüber Schadstoffakkumulation, Bdeutung für Schadstoffrückhaltung (Nitratrückhaltevermögen)
Wasser Grundwasser, Grundwasserdargebot (Trinkwasser), Funktion f. d. Wasserhaushalt Grundwasserleiter, Landschaftsraumtyp, Grundwasserflurabstände u. Deckschichten Grundwasserqualität, Grundwasserergiebigkeit, Empfindlichkeit gegenüber Verschmutzungen
Oberflächengewässer, Retention, Biot. Lebensraumfunktion, Selbstreinigungsfunktion Strukturgüte, Saprobienindex (organ. Belastung), Überschwemmungsgebiet Strukturgütekl., Gewässergütekl., Naturnähe Selbstreinigungskraft
Klima/Luft lufthyg. Ausgleichsfunktion, klimat. Ausgleichsfunktion Regionalklima, Geländeklima, Kaltluftsammelgebiete, Kaltluftabfluss Bedeutung f. d. Luftaustausch, Bedeutung f. d. Verteilung von Schadstoffen
Landschaftsbild Erholungsfunktion Landschaftsbildeinheiten, Landschaftsbild, prägende Strukturelemente, Geländemorphologie/Relief, Flächennutzung Vielfalt, Eigenart, Weiträumigkeit der Sichtbeziehungen
Vorbelastung der Schutzgüter Luft- u. Wasserschadstoffe, Altlasten, Bebauung




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